1884

Aus dem Untergrund in die Rathäuser

Tarnorganisationen und Wahlerfolge

Unter dem „Sozialistengesetz“ ebenso verboten wie die SPD, müssen sich auch die Arbeitergesangvereine tarnen. Manch einstige „Lassallia“ übersteht als „Liederlust“ oder „Germania“ die zwölf Jahre währende Illegalität und bietet auf diese Weise auch der Parteiorganisation Schutz. Als geheime Treffpunkte fungieren vielfach die von Genossen – so genannten „Parteiwirten“ – betriebenen „Parteilokale“ oder Läden wie Dreesbachs Zigarrengeschäft. 

„Sozialistengesetz“ und kommunalem Zensuswahlrecht zum Trotz kann die Sozialdemokratie in den 1880er Jahren in weiteren badischen Städten in die Kommunalparlamente einziehen. Die Mannheimer Genossen wiederum dringen nun bei Bürgerausschusswahlen nach und nach auch in die beiden höheren Wahlklassen vor und strafen so zumindest auf lokaler Ebene die von Freund wie Feind aufgestellte Behauptung Lügen, die SPD sei eine reine Klassenpartei. 1884 gelingt es ihnen zudem, eine weitere Bastion des „Bürgertums“ zu schleifen und zwei Sitze im örtlichen Stadtrat als dem beschlussfassenden Gremium zu erobern. Dass sie schon bald darauf die Etablierung eines von Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern paritätisch besetzten kommunalen Gewerbegerichts durchsetzen können, ist ein in damaliger Zeit schier unvorstellbarer Erfolg.