1919

Die wenigen gegen die Vielen

Weimarer Republik und NS-Zeit

Zwischen Räte-Aktionismus und Reaktion

Im Ringen um den Aufbau der Demokratie

Aufruf zum Urnengang in der „Gleichheit“ vom 3. Januar 1919 

Um die demokratisch-republikanische Staatsform zu stabilisieren, gilt es, ihr baldmöglichst eine verfassungsmäßige Grundlage zu verschaffen. Schon am 5. Januar 1919 finden deshalb in Baden Wahlen zu einer verfassunggebenden Versammlung statt, eine Woche später folgt Württemberg. Wieder eine Woche später – am  

19. Januar – sind die Wählerinnen und Wähler im gesamten Reich aufgerufen, eine verfassunggebende Nationalversammlung zu wählen. Erstmals wird nun in den Ländern wie im Reich nach just jenen demokratischen Grundsätzen abgestimmt, die die SPD jahrzehntelang gefordert hat. Dank der Absenkung des Wahlalters, dank der Einbeziehung auch von Militärangehörigen sowie vor allem dank der Einführung des Frauenwahlrechts hat sich die Zahl der Wahlberechtigten gegenüber dem Vorkriegsstand nahezu verdreifacht. An die Stelle der bisherigen Mehrheitswahl ist ein Verhältniswahlsystem getreten. 

Während die württembergische SPD aus der Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung mit über 34 Prozent erstmals als stärkste Partei hervorgeht, bleiben die badischen Genossinnen und Genossen bei der Wahl zur Nationalversammlung ihres Landes mit wenig mehr als 32 Prozent nicht nur hinter ihren eigenen Erwartungen, sondern auch hinter der Zentrumspartei zurück. Die Unabhängigen, die auf Reichsebene bereits einen entscheidenden Faktor darstellen, erringen in Baden kein einziges Mandat und ziehen daraufhin ihre Minister aus der Landesregierung zurück.